Menschen mit Behinderungen und Menschen mit dauerhaften Krankheiten wissen selbst am besten:
Darum sollen sie selbst entscheiden können.
Alle Angebote sollen sie selbständig nutzen können.
Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben.
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden.
Zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen sollen von Anfang an überall dabei sein.
In allen Bereichen vom Leben können sie mitbestimmen und selbst entscheiden.
Das nennt man: Inklusion.
Alles muss barrierefrei sein.
Zum Beispiel:
Es soll barrierefreie Angebote geben, zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen sollen mitreden und mitentscheiden.
Auch in Gruppen und Verbänden.
Das nennt man auch: Partizipation.
Die Ziele vom LBR gehören zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
In Leichter Sprache sagen wir: UN-Vertrag.
Im UN-Vertrag stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der UN-Vertrag gilt in Deutschland seit dem Jahr 2009.
Der LBR kämpft dafür: Alle sollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen beachten.