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Landesorganisationen der Selbsthilfe fordern transparente Verfahren für Eingliederungshilfen junger Menschen mit Behinderungen
Vorbemerkung: Entsprechend dem Auftrag des SGB IX sind in NRW inzwischen im Landesrahmenvertrag die wesentlichen Vertragsgrundlagen für Leistungen der Eingliederungshilfe getroffen worden. Vertragspartner dieser Vereinbarungen waren und sind gemäß § 131 SGB IX auf der einen Seite die „Träger der Eingliederungshilfe“ (Landschaftsverbände, Landkreise und kreisfreie Städte) und auf der anderen Seite die „Vereinigungen der Leistungserbringer“ […]