Pressemitteilung und Einladung zur Medieninformation: „Brisanz des juristischen Verfahrens“

Ein freundliches Hallo an die Presselandschaft und Ansprechpartner in NRW,

ich darf eine

Stellungnahme der Werkstatträte

der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW (LAG WR NRW)

und der

Werkstatträte Deutschland e.V. (WRD)

zur „Mindestlohnklage des Beschäftigten Jürgen Linnemann“

an Sie weiterleiten:

Werkstatträte, als Interessenvertreter der 320000 in Werkstätten beschäftigten Menschen, sind nicht für oder gegen den Mindestlohn.

Werkstatträte stehen solidarisch an der Seite des Kollegen Jürgen Linnemann, der nicht mehr auf die Politik und ein unerlässliches Gesetz warten wollte und juristische Tatsachen einfordert.

Werkstatträte fordern seit vielen Jahren eine nachhaltige und weitreichende Entgelt-Reform, die am Ende allen Beschäftigten ein nachvollziehbar einfaches und auskömmliches Entgelt aus einer Hand bietet, dass die besonderen Schutzrechte der Werkstattbeschäftigten weiterhin achten. Dieses Entgelt muss den gesamten Personenkreis von behinderten Menschen erreichen, die dem Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht für mehr als 3 Stunden zur Verfügung stehen – das würde in NRW und sollte auf Bundesebene auch die schwerstmehrfachbehinderten Menschen einschließen.

Das angefügte Papier zählt nochmal die wichtigsten Säulen der Beschlusslage und die Sichtweise/Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW und der Werkstatträte Deutschland e.V. zur „Mindestlohnklage des Beschäftigten Jürgen Linnemann“ auf.

Das Arbeitsgericht in Münster wird am 15. Oktober 2026 (9.00 Uhr) verkünden, ob es ein Urteil gibt oder ob möglicherweise weiterverhandelt wird.

Kommen Sie gerne zur Mahnwache und/oder Verhandlung am 15. Oktober nach Münster und sprechen Sie mit Herrn Dirk Fensterseifer, Delegierter der LAG WR NRW und Mitglied im Vorstand von WRD (Arbeitsbereich: Politik und Verbände, Mitglieder und Zukunft des Vereins), er steht Ihnen ab Beginn der Mahnwache „Rede und Antwort“.

 „Darum fahren Werkstatträte nach Münster!“

…unter anderem werden auch die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte aus Bayern und Niedersachsen anreisen.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen:

Mahnwache zum Entgelt / Mindestlohn in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Vor dem Arbeitsgericht Münster, Alter Steinweg 45, 48143 Münster

08.00 – 12.00 Uhr

Verhandlungsbeginn: 09.00 Uhr

Parkmöglichkeiten:

Alter Steinweg 45, 48143 Münster nach Parkplatz Hörster Platz | Westfalenfleiß GmbH – Google Maps

Zum PsychKG

Am 1.10. war Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU
zum PsychKG NRW. Die anwesenden Experten lehnten
den Gesetzentwurf einhellig ab, teilweise in sehr klaren
Worten.

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