Wehrhafte Demokratie als Fundament von Inklusion – Dringender Appell zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens

Wehrhafte Demokratie als Fundament von Inklusion – Dringender Appell zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens

  1. September 2026

An den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Hendrik Wüst
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wüst,

der Landesbehindertenrat NRW e.V. ist ein Zusammenschluss von Dachverbänden für behinderte und chronisch kranke Menschen in NRW. Als zentrales Sprachrohr von Menschen mit Behinderungen setzen wir uns für echte Teilhabe, das Aufbrechen fester Denkmuster und den Abbau von Barrieren ein.

Mit großer Sorge beobachten wir die systematischen Angriffe auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Inklusion setzt eine starke, pluralistische Demokratie voraus, welche die unantastbare Würde jedes Menschen schützt. Rechtsextremistische Bestrebungen, wie sie von der AfD durch nationalistisches, rassistisches und völkisches Denken und Handeln vorangetrieben werden, gefährden dieses Fundament maßgeblich.

Auf Basis unserer täglichen Arbeit für eine inklusive Gesellschaft sehen wir Menschen mit Behinderungen durch diese Entwicklungen auf mehreren Ebenen massiv bedroht:

  • Angriff auf das Menschenbild: Rechtsextreme Ideologien definieren den Wert von Menschen über rassistische und völkische Kriterien der „Leistungsfähigkeit“. Dies erinnert fatal an dunkelste historische Kapitel, in denen Menschen mit Behinderungen als „Ballastexistenzen“ abgewertet wurden. Die Behindertenbewegung stellt sich dem mit dem Grundsatz „Nie wieder!“ entgegen.
  • Gezielte Gegnerschaft zur Inklusion: Die AfD positioniert sich vehement gegen eine inklusive Gesellschaft. Wer Inklusion ablehnt, beraubt Menschen mit Behinderungen ihres verfassungsmäßigen Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben.
  • Bedrohung der Selbstvertretung: Zivilgesellschaftliche Verbände, die sich für Minderheiten und Vielfalt starkmachen, geraten zunehmend ins Visier rechtsextremer Akteure. Ein Staat, der seine wehrhafte Demokratie nicht nutzt, lässt diese schützenden Strukturen im Stich.

Unser Grundgesetz verlangt mit der „wehrhaften Demokratie“ (Artikel 21 GG), die freiheitliche Ordnung aktiv vor ihren Feinden zu schützen. Ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist das vom Gesetzgeber dafür vorgesehene Mittel, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Nordrhein-Westfalen trägt als bevölkerungsreichstes Bundesland ein großes politisches Gewicht. Wir appellieren nachdrücklich an Sie: Nutzen Sie dieses Gewicht und setzen Sie sich auf Länderebene und gegenüber der Bundesregierung dafür ein, alle notwendigen Schritte für ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.

Lassen Sie uns gemeinsam ein Signal für den Schutz unserer Verfassung und eine inklusive Gesellschaft senden, in der Menschen mit Behinderungen sicher und gleichberechtigt leben können.

Für ein persönliches Gespräch zu diesem drängenden Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Gabor, Vorsitzender Landesbehindertenrat NRW e.V.
Ann-Christin Rauch, Geschäftsführerin Landesbehindertenrat NRW e.V.

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