Nach der Staatenprüfung Deutschlands: Umsetzung der UN-BRK in NRW jetzt!

Gemeinsame Forderungen der Behindertenverbände und -organisationen

Am 26.03.2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft und hat den Rang eines Bundesgesetzes. Spätestens mit dem Inkrafttreten sind alle staatlichen Stellen in Deutschland dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu ergreifen, um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen sicher zu stellen. Während die Organisationen der Menschen mit Behinderungen schon damals eine schnelle Umsetzung forderten, sprachen viele Verantwortungsträger von einem „Generationenprojekt“, das nur nach und nach umgesetzt werden könne. Zwischenzeitlich sind 15 Jahre vergangen. Nach dem Maßstab des Zeitraums einer Generation ist damit „Halbzeit“ – und wir ziehen Bilanz unter Einbeziehung der Empfehlungen des Staatenprüfverfahrens der Vereinten Nationen.

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