Bündnispapier „GO NRW – politische Teilhabe stärken“ 

Präambel 
Menschen mit Behinderungen, junge und ältere Menschen sollen als Expert*innen in eigener Sache umfassend, gleichberechtigt, selbstbestimmt und wirksam an der Kommunalpolitik teilhaben. Dieser Anspruch ergibt sich aus bestehenden Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Dafür setzt sich das Bündnis „GO NRW – politische Teilhabe stärken“ aus verschiedenen Interessenvertretungen ein. Politische Teilhabe in den Kreisen, Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens muss durch partizipative Strukturen ermöglicht, durch eine teilhabeorientierte Kultur gewollt und durch politische Aktivität mit Leben gefüllt werden. Weniger als die Hälfte11 der nordrhein-westfälischen Kommunen haben eine Form der Interessenvertretung im Sinne des § 27a GO NRW. Um das zu ändern, fordert das Bündnis vier Maßnahmen von der Landes- und Kommunalpolitik ein. 

1. Änderung der Gemeindeordnung 
Die Kann-Regel in § 27a GO NRW soll zu einer Muss-Regel werden. Kommunen würden damit verpflichtet, zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen, jungen und älteren Menschen Vertretungen zu bilden oder Beauftragte zu bestellen. Gesetzliche Vorgaben zur Jugendhilfeplanung sind zu berücksichtigen. 

2. Bereitstellung von Mustersatzungen und Empfehlungen 
Die Landesregierung soll unter Einbeziehung des Bündnisses Mustersatzungen und Empfehlungen als Orientierungshilfe bereitstellen. Darin sind unter anderem effektive Beteiligungsrechte, der Grundsatz der Parteineutralität von Beiratsmitgliedern beziehungsweise Beauftragten, die Sicherstellung von Barrierefreiheit von politischer Teilhabe sowie die Bereitstellung einer begleitenden Verwaltungsstruktur zu regeln. Ein beteiligungsorientiertes Demokratieverständnis, aus dem die Vorteile politischer Teilhabe für Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und Engagierte hervorgehen, ist zu definieren. 

3. Sicherstellung der Barrierefreiheit 
Damit Menschen mit Behinderungen politisch teilhaben können, muss bauliche, kommunikative und digitale Barrierefreiheit vollumfänglich in der Kommunalpolitik sichergestellt werden. Bedarfe vor jeder Veranstaltung sind deshalb abzufragen und Hilfen wie persönliche Assistenz, Übersetzungen in Leichte Sprache, Begleitung durch eine Verstehensassistenz bei Lernschwierigkeiten, Gebärdensprachverdolmetschung für Gehörlose, technische Hörhilfen für Schwerhörige, zusätzlicher Kostenersatz, z. B. für besondere Fahrdienste, Übertragungen der Sitzungsmaterialien in barrierefreie Dokumente, bereit zu stellen. 

4. Fortbildung und Empowerment ermöglichen
Zur Förderung einer wirksamen und konstruktiven politischen Arbeit sind Seminarangebote für Verwaltungsmitarbeitende und für Engagierte erforderlich. Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung zum Thema der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, jungen und älteren Menschen sind notwendig. Für Interessierte und Engagierte der Selbst- und Interessensvertretung braucht es Empowerment, um für das politische Engagement zu motivieren und um über Strukturen und Handlungschancen der Kommunalpolitik zu informieren. 

  1. Laut Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen 2020 haben 48 % der NRW-Kommunen keine Form der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung. Nach Angaben des Kinder- und Jugendrats NRW bestehen in 23 % der NRW Kommunen Formen wie ein Kinder- und Jugendrat. Die Landesseniorenvertretung gibt an, dass rund 43 % der NRW-Kommunen eine Seniorenvertretung haben.   ↩︎

in Kooperation mit

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert