Mitglieder

In der Organisation des LBR NRW mit unseren Mitgliedsverbänden spiegelt sich auch die Entstehungsgeschichte der Behinderten-Selbsthilfe wider. Über diese Verbände repräsentiert der LBR ca. 85 Prozent der betroffenen Menschen, die sich zu kollektiver Selbsthilfe organisiert haben. Kollektive Selbsthilfe heißt: Betroffene helfen Betroffenen in prinzipieller Gegenseitigkeit. Angehörige sind in die kollektive Selbsthilfe einbezogen.

Unsere Mitgliedsverbände

Für bestimmte Detailfragen, spezifische Probleme oder für lokale Selbsthilfearbeit sind die einzelnen Mitgliedsverbände zuständig. Die Mitgliedsverbände können jederzeit den Landesbehindertenrat einschalten. Trotz gemeinsamer Interessen kann es vorkommen, dass ein Mitgliedsverband eine andere Meinung als die Mehrheit im LBR vertritt bzw. dies auch öffentlich vertreten kann. Für uns ist dieser gesellschaftliche Diskurs eine Selbstverständlichkeit.