Wie wir entscheiden

Die Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das höchste Organ des Landesbehindertenrats, so steht es in der Satzung. Sie setzt sich zusammen aus je vier Mitgliedern der maßgeblichen Dachverbände behinderter und chronisch kranker Menschen in NRW (Sozialverbände SoVD und VdK / LAG SELBSTHILFE NRW und Lebenshilfe NRW / Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben und Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung / LV autismus / Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW e.V.), die ihre Delegierten in die jährliche Delegiertenversammlung entsenden.

Die Delegierten wählen den Vorstand, kontrollieren die Arbeit des Vorstands, entlasten ihn auf der Grundlage des Tätigkeitsberichts und des Jahresabschlusses und beschließen den Wirtschaftsplan des Folgejahres. Auch die Änderung der Satzung obliegt der Delegiertenversammlung.

Der Vorstand

Der Vorstand des LBR, der zurzeit aus sieben Personen besteht, ist für die Gesamtführung der Geschäfte verantwortlich ist. Er trifft sich in der Regel viermal im Jahr zu einer Sitzung, um die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben zu kontrollieren, den Jahresplan zu diskutieren und umzusetzen und sich gegenseitig über die Arbeit in den Landesgremien zu informieren, in denen die Vorstandsmitglieder und die Verbandsmitglieder vertreten sind. Darüber hinaus werden Stellungnahmen zu anstehenden Gesetzesentwürfen diskutiert und abgestimmt. Um über alle Aktivitäten der Landesregierung und sozialpolitischen Entwicklungen informiert zu sein, lädt der Vorstand regelmäßig beratende Mitglieder aus seinen Mitgliedsverbänden zu den Sitzungen ein. Sie bringen bei den zum Teil komplexen sozialpolitischen und juristischen Fragestellungen ihre Expertise mit ein.

Die Entscheidungen trifft der Vorstand.

Die Geschäftsführerin

Die Geschäftsführerin ist für die Umsetzung der Vorstandsbeschlüsse zuständig, bereitet Sitzungen des Vorstands vor, entwirft Vorlagen und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und ist insgesamt verantwortlich für den operativen Bereich der Arbeit des LBR. Sie ist Ansprechpartnerin für externe Anfragen und die gelingende Kommunikation im Verband.

Beratende Mitglieder

Die beratenden Mitglieder des LBR-Vorstands sind in der Regel in ihren jeweiligen Organisationen festangestellte Juristinnen, Soziologinnen und Sozialpädagoginnen, die aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen in der Interessenvertretung einen großen Anteil an der Meinungs- und Entscheidungsbildung im Vorstand haben.

Der Arbeitsausschuss

Mit der neuen Satzung ist das Gremium des Arbeitsausschusses eingeführt. Beratende Mitglieder sollen zusammen mit der Geschäftsführerin und dem Vorsitzenden Entscheidungen im Vorstand vorbereiten. Moderiert wird die jeweilige Sitzung von der Geschäftsführerin. Weitere Vorstandsmitglieder können teilnehmen.